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Der Staat gewährt Kleinunternehmen Einmalzahlungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Krise.
Bund und Länder haben viele Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Auch in der Corona-Krise gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
In der Corona-Krise wird Kurzarbeitergeld unter deutlich erleichterten Voraussetzungen gezahlt.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung, Heimarbeit und anderen Herausforderungen in der Corona-Krise gelten, hängt von mehreren Umständen ab.
Die Bundesregierung und die Finanzverwaltung haben mehrere Sofortmaßnahmen für Unternehmen in die Wege geleitet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Neben der Erhöhung des Mindestlohns und zahlreicher weiterer Beträge im Steuerrecht gibt es 2020 vor allem neue Vorgaben für steuerfreie Sachbezüge.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Neben Änderungen bei grenzüberschreitenden Geschäften ändern sich im Umsatzsteuerrecht 2020 einige Grenzwerte und die Steuersätze für bestimmte Produkte und Leistungen.
 

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