E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Befreiung für Familienheim

Weder die gelegentliche Nutzung einzelner Räume noch die kostenlose Überlassung an Angehörige ist eine Selbstnutzung, die eine Erbschaftsteuerbegünstigung für ein Familienheim sichern würde.

Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim setzt voraus, dass der Erbe dort den Mittelpunkt seines familiären Lebens hat. Weder die gelegentliche Nutzung zweier Räume noch die unentgeltliche Überlassung an einen Angehörigen stellt eine begünstigte Selbstnutzung dar, meint das Finanzgericht Hessen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de