Eine Klage beim Finanzgericht kann nicht wirksam mit einer einfachen E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist. Das Finanzgericht Köln hat deshalb eine Klage mangels Formwirksamkeit als unzulässig abgewiesen. Die Anforderungen an eine schriftliche Klageerhebung seien nicht erfüllt, wenn dem Gericht lediglich der Ausdruck einer Klageschrift vorliege, die als PDF-Anhang mit einer einfachen E-Mail übermittelt worden sei. Für elektronische Dokumente sei die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gesetzlich vorgeschrieben.