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In einem Ergänzungsprotokoll haben Deutschland und die Schweiz eine ganze Reihe von Änderungen am bereits ausgehandelten Steuerabkommen vereinbart.
Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln und Vorgaben für selbstgedruckte Steuererklärungsformulare aktualisiert.
Der Bundesfinanzhof hält die Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer für verfassungskonform.
Die Vorauszahlungen sind auch dann in vier gleichen Quartalsraten zu zahlen, wenn der Gewinn nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt entsteht.
Mehrere große europäische Länder haben sich mit den USA auf eine erweiterte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung geeinigt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht.
Die Finanzverwaltung kann in diesem Jahr Steuererklärungen für 2011 erst ab Anfang März bearbeiten, womit Steuerbescheide nicht vor Mitte März zu erwarten sind.
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat es wenig gebracht, dass für die Betriebsprüfung nicht mehr allein die Länder zuständig sind.
 

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