E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schaut das Finanzamt gerne mal genauer hin und kann die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich ausgestaltet ist.

Die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Ehegatten kann beim Finanzamt auf Probleme stoßen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht wie zwischen fremden Dritten üblich ausgestaltet ist. Im Fall eines Zahnarztes, der seine Frau für Buchhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten mit freier Zeiteinteilung angestellt hatte, strich das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für das Arbeitsverhältnis nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf zu Recht. Ohne konkrete Festlegung der Arbeitszeiten oder zumindest einer Aufzeichnung der tatsächlich gearbeiteten Stunden sei das Arbeitsverhältnis nicht anzuerkennen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de