E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Lohnsteuerabzug für Berufsanfäger und Azubis

Immer noch fordern viele Arbeitgeber mit veralteten Standardanschreiben die Lohnsteuerkarte von Berufsanfängern und Azubis an.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass viele Arbeitgeber in den Standardschreiben zum Arbeits- oder Ausbildungsvertrag immer noch die Vorlage der Lohnsteuerkarte fordern. Die Lohnsteuerkarte wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch ELStAM ersetzt. Die veralteten Anschreiben führen daher zu Nachfragen bei den Finanzämtern. Besteht der Arbeitgeber dennoch auf einer Papierbescheinigung der ELStAM, können sich die Berufsanfänger an ihr zuständiges Finanzamt wenden und einen Ausdruck erhalten.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de