Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2021 auf 4,4 %. Durch einen Entlastungszuschuss des Bundes in Höhe von 23 Mio. Euro fällt der Anstieg von 0,2 % trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie eher geringfügig aus. Ohne die Bundesmittel wäre der Abgabesatz 2021 auf 4,7 % angestiegen. Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen zahlen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.