E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Selbständige und Unternehmer

Anfang | << | 33 34 35 36 37 [38] 39 40 41 42 43 | >> | Ende

Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Viele Unternehmen müssen sich ab 2015 auf eine verstärkte Kontrolle der Künstlersozialabgabe einstellen. Dafür wird nun eine verbindliche Geringfügigkeitsgrenze im Gesetz verankert.
Die Begrenzung der Einkommensteuerermäßigung auf die gezahlte Gewerbesteuer ist für jeden Betrieb einzeln zu ermitteln und nicht als Summe für alle Betriebe, an denen eine Person beteiligt ist.
Ein verbilliger Grundstücksverkauf an einen ausscheidenden Gesellschafter ist keine gemischte Schenkung, sondern Teil des Veräußerungserlöses.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.
Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.
Das Finanzamt ist an die Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen gebunden, der Steuerzahler kann aber auch eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen.
Über eine Bundesratsinitiative will Hessen mehrere Steueränderungen umsetzen lassen, darunter eine zeitlich befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Selbst bei einem Zwischenmietverhältnis und der daraus folgenden Doppelbesteuerung hält der Bundesfinanzhof die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für verfassungsgemäß.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de