E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines Sportvereins

Ob Leistungen eines Sportvereins gegen gesondertes Entgelt umsatzsteuerfrei sind, lässt der Bundesfinanzhof vom Europäischen Gerichtshof prüfen.

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen und hat deshalb ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Im Streitfall erbrachte ein Golfverein verschiedene Leistungen gegen Entgelt, darunter der Verleih von Golfbällen, die Greenfee und die Veranstaltung von Turnieren. In der ersten Instanz hatte der Verein Erfolg, denn das Finanzgericht ging von einer Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen aus, die sich zwar nicht aus nationalem Recht, aber aus dem Unionsrecht ergebe. Daran zweifelt der Bundesfinanzhof. Sollte der EuGH eine unmittelbare Wirkung des EU-Rechts verneinen, würde dies zu einer Rechtsprechungsänderung führen.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de