E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Selbständige und Unternehmer

1 2 3 4 [5] 6 7 8 9 10 11 | >> | Ende

Nicht nur bei einer Betriebsveräußerung, sondern auch bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufgabe steht dem Betriebsinhaber ein Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Zuflussbesteuerung zu.
Das Bundesamt für Justiz wird erst nach Ostern mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen, wenn der bis Ende 2022 einzureichende Jahresabschluss bis dahin immer noch nicht vorliegt.
Die Finanzverwaltung verlängert die Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bis Ende 2023.
Neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer kommt der Fiskus den von hohen Energiekosten geplagten Betrieben nun auch bei der Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen entgegen.
Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen den Gesellschaften einer GmbH & Co. KG geäußert.
Die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer ist eine Prüfungshandlung, die zu einer Hemmung der Festsetzungsverjährung führen kann.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
Für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Firmenwagens im Rahmen der Kostendeckelungsregelung müssen Einnahme-Überschuss-Rechner eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamte Leasingzeitraum umlegen.
Statt nur bis Ende 2022 soll die Frist für die Schlussabrechnung zu den diversen Corona-Hilfen bis zum 30. Juni 2023 laufen und kann bei Bedarf noch weiter verlängert werden.
Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de